Oeffentlicher Raum

Öffentliche Straßen und Plätze. Um Werbeträger im öffentlichen Raum aufstellen zu können, muss das Außenwerbungsunternehmen (auch Pächter oder Anbieter genannt) einen Ausschließlichkeitsvertrag mit der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abschließen. Eine Ausnahme stellt die Werbung vor Geschäften dar. Gegen eine Gebühr kann der Ladenbesitzer eine Genehmigung bei der Gemeinde bzw. dem zuständigen Außenwerbungsunternehmen beantragen.

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