Halbbelegung

Man spricht von Halbbelegung, wenn die Vermarktungsgesellschaft der Netzwerbeträger unter bestimmten Umständen bereit ist, dem Kunden Halbnetze anzubieten. Oftmals wird bei Halbbelegungen (auch Teilbelegung genannt) von den Pächtern / Anbietern eine zusätzliche Aufwandspauschale von i. d. R. 10% der Mediakosten erhoben.

Halbbelegung